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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Jobkraft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Jobkraft

Allgemeine Geschäfts- und Honorarbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Abgrenzung

Vertragspartner für alle Leistungen ist die datenhoheit.IT GmbH (nachfolgend „Dienstleister“), handelnd unter der Marke Jobkraft. Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge im Bereich des Recruiting-Handwerks und der Personalberatung in den Sektoren Logistik, IT und Finance.

Klarstellend wird vereinbart, dass der Dienstleister keine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) oder Arbeitnehmerentsendung betreibt. Ziel der Dienstleistung ist ausschließlich die Vermittlung zur direkten Festanstellung beim Kunden. Ein potenzieller Arbeitsvertrag kommt ausnahmslos und direkt zwischen dem Kunden (zukünftiger Arbeitgeber) und dem Experten (Arbeitnehmer) zustande. Aus Verantwortung gegenüber den vermittelten Spezialisten und zum nachhaltigen Schutz der Kandidaten legen wir höchsten Wert auf die strikte Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen der zukünftigen Arbeitsplätze.

2. Honorarmodelle und Fälligkeiten

Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungsumfang. Alle Beträge verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

A) Das Recruiting-Handwerk:

Bereitstellungsgebühr: 3.000 € – Fällig sofort bei Beauftragung.

Erfolgs-Bonus: 3.000 € – Fällig bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

In diesem Modell wird keine Nachbesetzungsgarantie gewährt.

B) Das Expert-Match-Paket (inkl. Kultur-Abgleich):

Bereitstellungsgebühr: 6.000 € – Fällig vollständig sofort bei Beauftragung.

Erfolgs-Bonus: 3.000 € – Fällig bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

Inklusive unserer exklusiven 6-monatigen Absicherung.

C) Der Spezialisten-Pool:

Bereitstellungsgebühr: 6.000 € – Fällig vollständig sofort bei Beauftragung.

Erfolgs-Bonus: 3.000 € – Fällig bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

Inklusive unserer exklusiven 6-monatigen Absicherung.

3. Leistungsumfang und 6-monatige Absicherung

Der Dienstleister schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des Recruiting-Handwerks (Identifizierung, Marktaufbereitung und fachliche Vorselektion). Im Sinne einer nachhaltigen Partnerschaft gewährt der Dienstleister ausschließlich bei der Wahl des Expert-Match-Pakets sowie des Spezialisten-Pools eine exklusive Absicherung von vollen 6 Monaten (180 Tagen) ab Arbeitsantritt des Experten.

Sollte das Arbeitsverhältnis innerhalb dieses 6-monatigen Zeitraums enden, unterstützt der Dienstleister den Kunden durch eine einmalige, kostenfreie Nachsuche für dieselbe Position. Diese Regelung gilt ausschließlich bei unverschuldeten oder unvorhersehbaren personellen Fehlgriffen.

Zum Wohle der Kandidaten und um unserer Verantwortung als Partner der Spezialisten vollumfänglich gerecht zu werden, erlischt diese Absicherung unwiderruflich, sofern die Kündigung oder das Verlassen des Arbeitsplatzes auf einem Verschulden, Versäumnis oder einer Pflichtverletzung des Kunden beruht. Dies umfasst insbesondere die Nichteinhaltung der im Rahmen des Rekrutierungsprozesses zugesicherten Arbeitsbedingungen, Aufgabenfelder und Benefits des Arbeitsvertrages. Die Absicherung entfällt somit sofort bei eigenmächtigen Änderungen des Gehalts, der Homeoffice-Regelungen, der vereinbarten Kompetenzen, des Tech-Stacks sowie bei einer vertragswidrigen Überlastung des Experten durch den Einsatz in zusätzlichen, nicht vereinbarten Projekten. Ebenfalls ausgeschlossen sind betriebsbedingte Umstrukturierungen, Projektabbrüche sowie nachweisbare innerbetriebliche Streitigkeiten oder ein nachweislich toxisches Arbeitsumfeld seitens des Kunden.

4. Verbindlichkeit und Abbruch

Die Bereitstellungsgebühren sind Entgelte für die bereits bei Beauftragung beginnenden Vorleistungen und das fachliche Handwerk. Bei einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Kunden verbleiben die bereits fälligen Gebühren zur Deckung des operativen Aufwands beim Dienstleister.

5. Haftung und Gewährleistung

Die datenhoheit.IT GmbH führt die Qualifikation der Experten mittels Tiefenprüfung und Kultur-Check nach bestem Wissen durch. Eine Gewähr für die künftige Arbeitsleistung des Experten oder eine Haftung für eventuelle Ausfälle wird nicht übernommen. Die finale Einstellungsentscheidung obliegt dem Kunden. Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle übermittelten Experten-Dossiers sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Richtlinien der DSGVO.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der datenhoheit.IT GmbH.

Häufige Fragen

Details zur Zusammenarbeit

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren Honorarmodellen, den Servicegebühren und unserer Jobkraft-Garantie.

Unser Recruiting-Handwerk beginnt ab der ersten Minute. Wir investieren sofort massiv Zeit in die Marktanalyse, Identifizierung und Tiefenprüfung der Experten. Die Servicegebühr deckt diesen qualitativen Aufwand ab und sichert Ihnen unsere volle Priorität zu.

Nein. Die Servicegebühren sind das Honorar für unser bereits erbrachtes Recruiting-Handwerk und den damit verbundenen operativen Aufwand. Da wir unsere Leistung (Marktaufbereitung und Prüfung) vollständig erbringen, erfolgt keine Rückerstattung. Stattdessen sichern wir Sie durch unsere einmalige Nachbesetzungs-Option ab.

Unsere exklusive Absicherung schützt Ihr Investment beim Expert-Match-Paket sowie beim Spezialisten-Pool für volle 6 Monate gegen unvorhersehbare personelle Fehlgriffe bei einer direkten Festanstellung. Aus Verantwortung gegenüber unseren Experten und zum Wohle der Kandidaten erlischt die Absicherung jedoch sofort, wenn das Verlassen des Spezialisten auf Versäumnissen des Arbeitgebers basiert oder vereinbarte Zusagen des Arbeitsvertrages gebrochen werden. Hierzu zählen vertragswidrige Änderungen (wie bei Gehalt, Tech-Stack oder Homeoffice), die unerwartete Überlastung des Experten durch firmeninterne Zusatzprojekte, betriebsbedingte Kündigungen sowie ein vom Kunden zu verantwortendes, unzumutbares Arbeitsklima. Beim reinen Recruiting-Handwerk wird keine Garantie gewährt.

Ja. Für Unternehmen, die ein dauerhaftes Wachstum planen oder mehrere Positionen gleichzeitig besetzen möchten, bieten wir maßgeschneiderte Rahmenvereinbarungen an, um Synergieeffekte im Recruiting effizient zu nutzen.